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   VGH Bayern, 02.03.1998 - 20 B 97.912   

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VGH Bayern, 02.03.1998 - 20 B 97.912 (https://dejure.org/1998,43940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.1998 - 20 B 97.912 (https://dejure.org/1998,43940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 1998 - 20 B 97.912 (https://dejure.org/1998,43940)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 1 ZB 15.1839

    Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Es soll deshalb vermieden werden, durch Manipulationen des Geländes die gesetzlichen Regelungen zu unterlaufen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13; B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13).

    Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.1998, a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 24.2.2016 - 1 A 10815/15 - NVwZ-RR 2016, 764).

  • VG München, 19.06.2015 - M 1 K 15.401

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Grenzgarage; Geländeoberfläche

    Zwar ist die natürliche Geländeoberfläche i.S.d. Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO grundsätzlich der gewachsene Boden und nicht die durch Aufschüttung geänderte Geländeoberfläche (BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13).

    Was vermieden werden soll, ist, dass durch Manipulation des Geländes die gesetzlichen Vorschriften unterlaufen werden (BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13).

    Dabei bietet es sich an, bei der Frage, ob eine Aufschüttung oder Abgrabung zu berücksichtigen ist, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige Verjährungsfrist (vgl. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7 m.w.N.); in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurden auch schon 25 Jahre als ausreichend angesehen (BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13).

  • VG Mainz, 26.05.2004 - 7 K 834/03

    Entstehung einer neuen natürlichen Geländeoberfläche

    Durch eine lange Zeit zurückliegende Veränderung der natürlichen Geländeoberfläche - hier: 50 Jahre - kann eine neue natürliche Geländeoberfläche entstehen (wie BayVGH, Beschluss vom 02. März 1998 - 20 B 97.912 -).

    Es besteht lediglich Einvernehmen darüber, dass keine künstliche, willkürliche Manipulation der Geländeoberfläche stattfinden darf, die es dem jeweiligen Bauherrn nach freiem Belieben gestatten würde, über das zulässige Maß der Grenzbebauung selbst zu befinden (Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2003, Art. 2 RN 594, Bayerischer VGH, Beschluss vom 02. März 1998 - 20 B 97.912 -).

    Diese Überlegungen hindern jedoch nicht, jedenfalls ein Gelände, welches vor 50 Jahren aus sachlich gerechtfertigten Gründen aufgeschüttet wurde, nunmehr als natürliches Gelände anzusehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02. März 1998, a.a.O.; Simon/Busse, a.a.O. Art. 2 RN 593), zumal es einem objektiven Dritten nur schwerlich zu vermitteln wäre, für die Frage des Abstandsflächenrechts insoweit auf Zustände aus lange zurückliegenden Zeiten abzustellen, während für alle anderen Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigung bzw. Errichtung abzustellen ist.

  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703

    Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan;

    Unter der "natürlichen" Geländeoberfläche (vgl. Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBO 1998) ist die gewachsene, und für einen längeren Zeitraum nicht durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte Oberfläche eines Grundstücks zu verstehen (vgl. BayVGH vom 2.3.1998 Az. 20 B 97.912 ; vom 17.3.2003 Az. 2 CS 03.98 ).
  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 9 B 08.3162

    Abweichung; Abstandsfläche; fingierte Wandhöhe; Geländeoberfläche; unvollständige

    Allerdings kann nach Ablauf einer längeren Zeit (25 bis 30 Jahre) seit der Veränderung des Geländes eine neue natürliche Geländeoberfläche entstehen (vgl. BayVGH vom 14.1.1991 Az. 14 CS 90.3270; vom 28.11.1996 Az. 20 B 97.912; Dirnberger a.a.O. RdNr. 121 zu Art. 6 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

    Als zeitliche Grenze für die Feststellung, dass auch eine auf menschliche Einwirkungen zurückzuführende, gegenüber einem Nachbargrundstück erhöhte Geländeoberfläche als für die Abstandsflächenberechnung maßgebliche "vorhandene" Geländeoberfläche angesehen werden kann, bietet es sich an, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige (Verjährungs-)Frist (vgl. § 195 BGB a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris, OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 19 bis 22 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3270 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13 m.w.N.: mehr als 25 Jahre).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612

    Nachbar-Eilantrag; Abstandsflächen

    Als zeitliche Grenze für die Feststellung, dass auch eine auf menschliche Einwirkungen zurückzuführende, gegenüber einem Nachbargrundstück erhöhte Geländeoberfläche als für die Abstandsflächenberechnung maßgebliche "vorhandene" Geländeoberfläche angesehen werden kann, bietet es sich an, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige (Verjährungs-)Frist (vgl. § 195 BGB a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (ebenso: OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 19 bis 22 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3270 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13 m.w.N.: mehr als 25 Jahre).
  • VG Ansbach, 19.09.2022 - AN 9 K 21.01659

    Berechnung der Höhe abstandsflächenfreier bzw. privilegierter Anlagen, Bestimmung

    Rechtsprechung und Kommentarliteratur verweisen jedoch zu Recht darauf, dass eine neue "natürliche Geländeoberfläche" dadurch entsteht, wenn Aufschüttungen oder Abgrabungen über einen längeren Zeitraum hingenommen worden sind (BayVGH, B.v. 14.01.1991 - 14 CS 90.3270; BayVGH, B.v. 02.03.1998 - 20 B 97.912).

    Unzulässig seien hingegen nur diejenigen Aufschüttungen, die allein den Zweck verfolgten, die Abstandsflächen zu verkürzen (BayVGH, B.v. 02.03.1989 - 20 B 97.912; BayVGH, B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.2479).

  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 7 S 21.2293

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn - Stilllegung von Bauarbeiten

    Künstlich herbeigeführte Niveauveränderungen können jedenfalls nach einem Zeitablauf von 30 Jahren als maßgebliches "natürliches" Gelände angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 -, Rn. 13; B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 -, Rn. 7, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 -, Rn. 30, jeweils juris).
  • VG Regensburg, 24.11.2020 - RN 6 K 20.998

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

    Der durch die Aufschüttung entstandene Boden bildet aufgrund der Tatsache, dass diese nun seit über 25 Jahren so vorliegt und deren Bestehen während des Zeitraums hingenommen wurde, die neue natürlich Geländeoberfläche (vgl. vgl. Simon/Busse/Hahn, 139. EL Oktober 2020, BayBO Art. 6 Rn. 169; OVG Saarlouis, Urt.v. 30.9.97 - BRS 59, 392; BayVGH, B.v.14.1.1991 - 14 CS 90.3270; B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912).
  • VG Köln, 03.08.2017 - 8 K 12397/16
  • VG Regensburg, 09.08.2016 - RN 6 K 16.40

    Natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen in

  • VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 19.361

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit

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